Sofern Sie bereits in der Vergangenheit eine Einwilligungserklärung abgegeben haben, ist keine erneute Abgabe erforderlich, außer bei einer Änderung Ihrer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
Das Dokument zur Informationspflicht nach Art. 13 DS-GVO finden Sie auf der Homepage der Samtgemeinde Gieboldehausen - Formulare & Anträge unter Steuern & Finanzen.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
*) Pflichtfelder
zurück