Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes .
Wohnsitz: Abmeldung
| Bürgerbüro | |
| Hahlestraße 1 37434 Gieboldehausen Telefon: 05528 202-0 E-Mail: Zum Kontaktformular | |
E-Mail: buergerbuero@sg-gieboldehausen.de | |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausweisdokument (Personalausweis/Pass)
- ggf. Wohnungsgeberbestätigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
