Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister über die Betroffenen eingetragenen Daten.
Meldebescheinigung
| Bürgerbüro | |
| Hahlestraße 1 37434 Gieboldehausen Telefon: 05528 202-0 E-Mail: Zum Kontaktformular | |
E-Mail: buergerbuero@sg-gieboldehausen.de | |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dder Samtgemeinde - Bürgerbüro.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.
Voraussetzungen
- Sie erscheinen persönlich oder
- Sie lassen sich durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person vertreten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Eine Meldebescheinigung ist in den meisten Fällen kostenpflichtig.
