Gaststättenbetrieb: Bescheinigung Erkenntnisstand aus der Zuverlässigkeitsprüfung

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  • Mi:  09:00 - 12:00 

  • Do: 13:30 - 16:00

  • Fr:  09:00 - 12:00



Verfahrensablauf
  • Wenden Sie sich an die Behörde, die Ihre Zuverlässigkeit im Rahmen des Anzeigeverfahrens eines Gaststättenbetriebes geprüft hat und bitten Sie diese um Bescheinigung der daraus gewonnenen Erkenntnisse.
  • Die Erkenntnisse werden Ihnen schriftlich bescheinigt.
Zuständige Stelle

Zuständig ist die Gemeinde, der die Aufnahme von Alkoholausschank im Rahmen eines Gaststättenbetriebes angezeigt wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • Vertretungsvollmacht der gesetzlichen Vertreter
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